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Verträge

Versicherungen

Wir müssen davon ausgehen, dass nicht jeder Gartenfreund eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Kommt es nun bei einem Arbeitseinsatz im Auftrag des Kleingartenvereins zu einem Unfall, kann es diesem angelastet werden, wenn dieser Unfall ASrbeitsausfall verurdacht und erhebliche Zuzahlungen vom Gartenfreund zu tragen sind..
Der Vorstand ist deshalb beraten, eine kollektive Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeiten abzuschließen.
So sichert die Gartenfreunde - auch wenn sie nicht erwerbstätig sind - bei Arbeitseinsätzen im Verein folgende Dinge ab:
  • Krankenhaus Tagegeld
  • Übernahme Heilkosten
  • Tagesgeldzahlunge bei Krankschreibungen
  • Invalidität
  • Todesfall

Diese Versicherung ist nicht personengebunden. Sie übernimmt den Versicherungsschutz für alle an dem jeweiligen Arbeitsensatz beteiligte Gartenfreunde.


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