Die Parzelle im Nachlass
Wenn ein Kleingärtner, der seine Parzelle allein bewirtschaftet hat, im noch laufenden Unterpachtverhältnisver stirbt, kommt es hinsichtlich der Folgen für den Bestand des Pachtvertrages wesentlich darauf an, wie viele Vertragspartner im betroffenen Unterpachtvertrag bezeichnet waren. Hierzu Auszüge aus einem Beitrag von Sabine Horn, Juristin des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Berliner Gartenfreund 4-2015