Aktuelle Rechtsprechung
Zum baurechtlichen Bestandsschutz im Kleingartenrecht
![]() |
Bei einer Vielzahl von Kleingärten wird immer öfter die Rechtmäßigkeit übergroßer Lauben vom Verpächter, den Bezirksverbänden, oder den Grundstückseigentümern, überwiegend das Land Berlin und das Land Brandenburg, in Zweifel gezogen. Das hat zur Folge, daß während der Pachtlaufzeit, aber vor allem bei Beendigung des Unterpachtvertrages immer öfter Forderungen zum Rückbau von übergroßen Lauben auf 24 Quadratmeter auf Kosten des Kleingärtners vom Verpächter erhoben werden. Weiter |
Besucheranfragen
![]() |
In den letzten Tagen und Wochen haben uns immer mehr Anfragen erreicht, wie es sich nach einer angeblich neuen Regelung im Brandenburger Baurecht vom Jahr 2018 über die Errichtung von Temporären Bauten (Fliegende Bauten FLBauR) verhält. Weiter |
![]() |
Kann man Gärten "Auf Probe" vergeben? Seit einiger Zeit werden in unserer Anlage Gärten auf Probe für 1 Jahr vergeben. Ist eine Probezeit rechtlich möglich? Weiter |
Zur Abwicklung eines Unterpachtverhältnisses nach dem Tod eines Kleingärtners
![]() |
Wenn ein Kleingärtner, der seine Parzelle allein bewirtschaftet hat, im noch laufenden Unterpachtverhältnisver stirbt, kommt es hinsichtlich der Folgen für den Bestand des Pachtvertrages wesentlich darauf an, wie viele Vertragspartner im betroffenen Unterpachtvertrag bezeichnet waren. Hierzu Auszüge aus einem Beitrag von Sabine Horn, Juristin des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Berliner Gartenfreund 4-2015 Weiter |