Übergabeprotokoll bei Wechsel im Vorstand
Damit
das Vereinsleben beim Wechsel im Vorstand, besonders des 1. Vorsitzenden weiter
gesichert ist und keinen Schaden nimmt müssen mehrere Sofortmaßnahmen
ergriffen werden. In der Regel sollten diese erforderlichen Maßnahmen in der
Satzung, durch Beschlüsse, durch die Gartenordnung oder eine
Verwaltungsvollmacht geregelt sein.
Es
ist unbedingt sicherzustellen, daß für den Verein
wichtige Unterlagen oder Beschlüsse verloren gehen. Es ist auch unbedingt
darauf zu achten das zu jeder Zeit vergleichbare Sachverhalte immer mit den
gleichen Maßstäben (Gleichbehandlungsgrundsatz) zu messen sind. Dabei geht es
besonders die Weitergabe gültiger Beschlüsse, der Protokolle u.a. Abgesehen davon,
dass gemäß § 667 Bürgerliches Gesetzbuch die Vorstandsmitglieder alles, was sie
zur Ausführung ihrer Geschäfte zu Beginn und während ihrer Amtszeit erhalten
haben, also Vereinspapiere, Stempel, Schlüssel, Vollmachten, Post,
Bank-Auszüge, Berichte, sonstige Aufzeichnungen usw., herausgeben (es besteht
eine Herausgabepflicht) und verlangte Auskünfte zu erteilen haben, ist es
sinnvoll, die Unterlagen (und auch das Vereinsvermögen) an den Amtsnachfolger
protokollarisch zu übergeben. Das sollte alles auch bei dem Wechsel des
gesamten Vorstandes oder nur eines einzelnen Vorstandsamtes und nicht nur des
Vorsitzenden, wie zum Beispiel des Schatzmeisters oder des Schriftführers so
gehandhabt werden.
Für
den Abgebenden und den Übernehmenden schafft solch ein Übergabeprotokoll
Rechtssicherheit und trägt dazu bei, dass der Vereinsfrieden erhalten bleibt.
Am Ende des Übergabeprotoll stehen die Unterschriften des das Amt Übergebenden
und des Übernehmenden.
Stichpunkte für das Übergabeprotokoll
z.B. Wechsel des Vorsitzenden
01 | Übergabe amtlicher Dokumente, wie Vereinssatzung, Satzungsänderungen, Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, Anerkennungsbescheide für die Kleingärtnerische und steuerliche |
02 | Übergabe der für das Pachtverhältnis wichtige Unterlagen, wie Zwischenpachtverträge bzw. Verwaltungsbefugnis, Unterpachtverträge, Flurstückkarte, Wertermittlungsprotokolle und den Parzellennutzern erteilte Auflagen, Gartenkündigungen und Nutzerwechsel, Bewerberlisten. |
03 | Übergabe der Unterlagen über die Nutzung der Gartenanlage, Wie Lagepläne und Baupläne, Verlegepläne für Wasser, Elektrizität, Parzellierungspläne, Unterlagen über bestandgeschützte Lauben und bauliche Anlagen gem. § 20 a Bundeskleingartengesetz, Unterlagen über die Gemeinschaftsstunden und ggf. Befreiung davon. |
04 | Übergabe der finanziellen Unterlagen, wie Kassen- und Bankbelege, Handkasse, Kassen- und Bankvollmachten, Buchungsbelege, Einzugsermächtigungen. |
05 | Übergabe aller steuerlichen Unterlagen. |
06 | Übergabe aller Unterlagen über bestehende Versicherungen |
07 | Übergabe der Inventarverzeichnisse und des Vereinseigentums |
08 | Übergabe aller Geschäfts- und Kassenberichte, der gültigen Vereinsbeschlüsse, der Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, der Entlastungen des Vorstandes, der vorhergehenden Übergabeprotokolle. |
09 | Übergabe der Vereinschronik, der Übersicht über Ehrungen/Ehrenbuch. |
10 | Übergabe einer Aufstellung über bereits archivierter Unterlagen. |