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Wahlen zum Vorstand

Der Kleingartenverein ist als körperschaftliche Organisation selbst nicht handlungsfähig sondern handelt durch seine Organe. Vor allem durch den Vorstand. Durch diesen werden beispielsweise die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umgesetzt. Die notwendigen und wichtigen Organe im Kleingartenverein sind somit die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

  • Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder im geschäftsführenden Vorstand
  • Die Wahl der Vorstandsmitglieder
  • Die Aufgaben welche dem Vorstand übertragen werden
  • Die Einberufung zu den Vorstandssitungendes Kleingartenvereins
  • Die Beschlussfähigkeit des Vorstandes
  • Die Beurkundung seiner Beschlüss

In vielen Vorständen ist es üblich, aber irreführend wenn Mitglieder von Gremien (zum Beispiel Mitglieder des Bezirksvorstandes) welche den Vorstand beraten und zur Seite stehen, als „erweiterter Vorstand“ zu bezeichnen. Rechtlich gesehen sind nur „Vorstandsmitglieder“ welche im Vereinsregister eingetragen sind.

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