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Wahlen zum Vorstand

Wahlen zum Vorstand eines Kleingartenvereins

Als wichtigstes Exekutivorgan in einem Kleingartenverein repräsentiert der Vorstand vor allem dessen Werte und Ziele und vertritt seine Interessen nach außen. Aus diesem Grund sollte die Wahl des Vorstandes von jedem einzelnen wahlberechtigten Mitglied des Kleingartenvereins sorgfältig überlegt und abgewogen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGH) gibt deshalb Hinweise, wie die Wahl eines Vorstandes ablaufen sollte. Es legt auch fest welche abweichende Regelungen die Satzung eines Kleingartenvereins beinhalten darf. Durch den Gesetzgeber werden den Vereinen dabei viele Gestaltungsmöglichkeiten und Freiheiten in Bezug auf die Vorbereitung und Ausrichtung der Wahlen zugebilligt und legt lediglich nur den Rahmen und weniger konkrete Statuten für den Wahlvorgang fest.

Über folgende Fragen sollte vor einer Wahl zu Vorstand einer Kleingartenanlage bei alle an der Wahl beteiligten Personen Klarheit herrschen.

  • Welche Rahmenbedingungen zur Wahl eines Vorstands legt das BGB fest?
  • Wer leitet die Vorstandswahlen?
  • Wer ist wahlberechtigt und wer kann gewählt werden?
  • Wie erfolgt die Abstimmung zur Wahl des Vorstands?
  • Wie lange dauert die Amtszeit eines Mitglieds des Vorstands?

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