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Wer gehört zum Vorstand

Wer gehört zum Vorstand eines Kleigartenvereins?

Im Sinne des § 26 BGB sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands zur gesetzlichen Vertretung des Kleingartenvereins ermächtigt. Nach der Wahl werden diese in das Vereinsregister eingetragen und dürfen zum Beispiel Vereinbarungen und Verträge für den Kleingartenverein abschließen. In der Satzung des Kleingartenvereins müssen zwingend mehrere Punkte festgelegt werden:Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder im geschäftsführenden Vorstand

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